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Forum: Forum

Wieweit ist Abwehr erlaubt?

AutorBeitrag

Gambit

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Mitglied

O
Zitat von Monster:
Dein EIGENES Grundstück darfst du mit Video überwachen. Sollte noch einmal jemand seinen Hund gezielt zum kacken dort hinführen, kannst du es beweisen. Es gibt Mini-Cams, mit Bewegungsmelder und Speicherkarte, die du unauffällig positionieren kannst.

Ist aber ein Mietshaus und hier geht es darum, daß sie Fremdeigentum ohne zwingenden Grund so beschädigt hat, das es nicht mehr nutzbar ist (Hund ist tot)
Da sie keine Handhabe hatte (lag kein Angriff auf eigenes Gut, Leib oder Leben vor),wird sie wohl den Prozess verlieren.
Sie wird Strafe zahlen müssen :)
 
Etwas Wehren steigert das Begehren :devil
22.01.2010 01:08